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   OLG Koblenz, 22.01.2002 - 11 UF 338/01   

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https://dejure.org/2002,16655
OLG Koblenz, 22.01.2002 - 11 UF 338/01 (https://dejure.org/2002,16655)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.01.2002 - 11 UF 338/01 (https://dejure.org/2002,16655)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - 11 UF 338/01 (https://dejure.org/2002,16655)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Es kommt nur auf das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes an

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Keine Berechnung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes nach der sogenannten "Ein-Topf-Methode"

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine "Ein-Topf-Methode" mehr bei Elternunterhalt // Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes und seines Ehepartners dürfen nicht zusammengerechnet werden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 20.06.2000 - 3 UF 122/99

    Elternunterhalt: Nicht-Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.2002 - 11 UF 338/01
    Es ist anerkannt, dass ein Ehegatte nicht verpflichtet ist, seinem Ehepartner Geldmittel zur Verfügung zu stellen, damit dieser leistungsfähig zur Zahlung von Elternunterhalt wird (vgl. nur OLG Frankfurt, FamRZ 2000, 1391 m. w. N.).
  • OLG Dresden, 11.03.1999 - 10 UF 722/98

    Bemessung des Mindestbedarfs Unterhaltspflichtiger; Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.2002 - 11 UF 338/01
    Zwar kommt eine Herabsetzung der in den Tabellen und Leitlinien zur Bemessung des Unterhalts der Oberlandesgerichtc enthaltenen Selbstbetragsbeträge nach Auffassung einiger Oberlandesgerichte dann in Betracht, wenn bei besonders engen wirtschaftlichen Verhältnissen der Unterhaltsschuldner nicht einmal in der Lage ist, den niedrigsten Betrag nach der maßgebenden Tabelle zu leisten mit der Folge, dass das Existenzminimum des Unterhaltsgläubigers gefährdet wird (vgl. OLG Dresden, FamRZ 1999, 1522 f., m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 6 UF 194/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.2002 - 11 UF 338/01
    Andere Oberlandesgerichte lehnen die Herabsetzung des Selbstbehaltes mit der Begründung ab, dass bereits in den Erläuterungen zur Düsseldorfer Tabelle nur die Rede davon ist, das die Selbstbehaltssätze angemessen erhöht werden könnten bzw. der Selbstbehalt bereits so niedrig bemessen ist, dass es dem Unterhaltsschuldner grundsätzlich überlassen bleiben muss, wie er seine Bedürfnisse gewichtet und welche Beträge er hierfür im Einzelnen aufwendet (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1999, - 1522; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1020 f.; OLG Koblenz, FamRZ 2000, 608).
  • OLG Koblenz, 03.05.1999 - 13 UF 1302/98

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.2002 - 11 UF 338/01
    Andere Oberlandesgerichte lehnen die Herabsetzung des Selbstbehaltes mit der Begründung ab, dass bereits in den Erläuterungen zur Düsseldorfer Tabelle nur die Rede davon ist, das die Selbstbehaltssätze angemessen erhöht werden könnten bzw. der Selbstbehalt bereits so niedrig bemessen ist, dass es dem Unterhaltsschuldner grundsätzlich überlassen bleiben muss, wie er seine Bedürfnisse gewichtet und welche Beträge er hierfür im Einzelnen aufwendet (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1999, - 1522; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1020 f.; OLG Koblenz, FamRZ 2000, 608).
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